Mieter der GeWoSie werden

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Wichtiger Hinweis zur Betriebskostenabrechnung

Bitte geben Sie uns etwaige Änderungen der Personenzahl in Ihrem Haushalt schnellstmöglich bekannt.

Für die Häuser unserer Genossenschaft ist bei einigen Betriebskostenarten die Personenzahl je Haushalt beziehungsweise je Haus der sogenannte „Abrechnungsschlüssel“, das heißt, die Kosten werden nach der im Haus und im jeweiligen Haushalt gemeldeten Personenzahl verteilt, zum Beispiel bei Müllabfuhrgebühren und, wenn keine Wasseruhren in Wohnungen vorhanden sind, für die Wasser- und Abwasserkosten und bei Niederschlagswassergebühren.

Um eine ordnungsgemäße Abrechnung dieser Kostenarten durchführen zu können, geben Sie uns Änderungen der Personenzahl in Ihrem Haushalt bitte an.

Einige Beispiele: Als Personenzuwachs gelten die Geburt eines Kindes, die Aufnahme eines Lebensgefährten oder Ehepartners in die Wohnung und Besuche von mehr als 6 Wochen Dauer im Jahr.

Umgekehrt ist die Personenzahl zu reduzieren, wenn jemand verstorben oder dauerhaft ausgezogen ist (z. B. bei Trennung oder wenn Kinder ausziehen).

Übrigens: Da „in Urlaub fahren“ keine Dauerabwesenheit ist und dies mietrechtlich jedem anderen Haushalt im Haus ebenfalls jährlich zugestanden wird, gelten Urlaubszeiten in den Betriebskosten nicht als abzugsfähig.

Daher nochmals unsere Bitte: Wenn sich Ihre Personenzahl geändert hat und Sie uns dies noch nicht gemeldet haben, holen Sie die Mitteilung bitte schnellstmöglich nach. Hierfür können Sie mit uns telefonisch oder per Email (Tel.: 02261/94 85 0, Email: info@gewosie-bvg.de) Kontakt aufnehmen.

Ihre

GeWoSie eG